Kredite der KfW Förderbank

Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnbestand. Dabei wird zwischen Standard-Maßnahmen und förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen unterschieden.

Was wird gefördert?

Hierzu zählen die folgenden Maßnahmen an Wohnbeständen.

Standard

  • bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung)
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien)
  • Instandsetzungsmaßnahmen
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
  • Barrierereduzierender oder –freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen (z.B. Überbrückung vorhandener Stufen, Herstellung ausreichend breiter Türöffnungen, Umbau von Sanitärräumen)
  • Barrierereduzierende oder –freie Anpasssung des Wohnumfeldes (z.B. Errichtung von Stellplätzen)
  • Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung (die Erweiterung von Wohnflächen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau) im Rahmen der Barrierereduzierung

Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (Privatpersonen, (Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts).

Wie wird gefördert?

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Kredithöchstbetrag Standard Programm EUR 100.000 pro Wohneinheit
  • Kredithöchstbetrag Altersgerecht Umbauen EUR 50.000 pro Wohneinheit
  • Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen in der Programmvariante Altersgerecht Umbauen erforderlich
  • technische Mindestanforderungen in der Programmvariante Altersgerecht Umbauen beachten

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