KfW-Effizienzhaus 55 (Kreditvariante)
Technische Informationen
Bezogen auf die berechneten Werte eines Referenzgebäudes (*) nach EnEV 2009 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der Transmissionswärmeverlust (H´T) die folgenden Grenzwerte nicht übersteigen:
Bedingungen
- Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) max. 55 % und
- Transmissionswärmeverlust (H´T) max. 70 % des berechneten Vergleichswertes
Konditionen
- Effektivzins von 2,37 (Lauzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung 10 Jahre)
- Effektivzins von 2,63 (Lauzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung 10 Jahre)
- Effektivzins von 2,83 (Lauzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung 10 Jahre)
- Kredithöhe: max. 75.000 EURO je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss: 12,5 % des Zusagebetrages (max. 9.375 EURO je Wohneinheit)
Anmerkung I: Beim KfW-Effizienzhaus 55 ist die Einbindung eines Sachverständigen zur Planung und Baubegleitung verbindlich.
Anmerkung II: Es kann davon ausgegangen werden, dass der notwendige Nachweis ohne eine detaillierte Wärmebrückenberechung und einen abschließenden Blower-Door-Test nicht zu erstellen ist.
Stand: 25.05.2011
(*) Referenzgebäude = Neubau nach aktuellem technischen Standard im Bereich Gebäudehülle und Anlagentechnik