KfW-Effizienzhaus 70 (Zuschussvariante)
Technische Informationen
Bezogen auf die berechneten Werte eines Referenzgebäudes (*) nach EnEV 2009 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der Transmissionswärmeverlust (H´T) die folgenden Grenzwerte nicht übersteigen:
Bedingungen
- Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) max. 70 % und
- Transmissionswärmeverlust (H´T) max. 85 % des berechneten Vergleichswertes
Konditionen
- Zuschuss: 15 % der förderfähigen Investitionskostren (max. 11.250 EURO je Wohneinheit)
(*) Referenzgebäude = Neubau nach aktuellem technischen Standard im Bereich Gebäudehülle und Anlagentechnik