ARD Ratgeber Bauen + Wohnen vom 22.06.2008
Der Energieausweis wird bald Pflicht
Ab dem 1. Juli 2008 müssen viele Hausbesitzer beim Verkauf ihres Hauses oder bei einer Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Bei Wohngebäuden gilt diese Frist für Häuser, die bis 1965 gebaut wurden. Für später errichtete Gebäude ist der 1.1.2009 der Stichtag, an dem ein Energieausweis vorliegen muss - allerdings auch hier nur im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Neuvermietung. Schon jetzt sind Energieausweise Pflicht für Neubauten seit 2002. Käufer und neue Mieter haben nach Ablauf der Fristen das Recht, den Ausweis zu sehen.
Der Energieausweis soll den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent machen. Er gilt nicht für einzelne Wohnungen, sondern für das gesamte Gebäude. Anhand eines einheitlichen Formulars sollen Käufer und Mieter erkennen können, ob es sich bei dem Gebäude um eine Energieschleuder handelt oder ob das Gebäude energetisch einen guten Standard erfüllt. Zeigt der obere Pfeil der Skala auf Rot, dann ist der Energieverbrauch im Haus vermutlich hoch. Grün steht für geringen oder gar keinen Verbrauch.
Ein zweiter Pfeil zeigt die Umwelteigenschaften. Häuser mit Nachtspeicherheizungen etwa schnei-den schlecht ab. Häuser mit Pellet- oder Solarheizungen sind eher im grünen Bereich. Die Umwelteigenschaften werden nur im sogenannten Bedarfsausweis angezeigt.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Die Daten für den Ausweis werden auf unterschiedliche Weise erhoben. Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes anhand der technischen Daten errechnet. Die meisten Experten halten diesen Ausweis für zuverlässiger als den meist preiswerteren Verbrauchsausweis. Bei dem wird der Bedarf aus dem Energieverbrauch von drei Jahren errechnet. Das Ergebnis, so die Kritik, ist kaum aufschlussreicher als eine Heizkostenabrechnung.
Dazu Dr. Jörg Albert, Ingenieur und Energieberater aus Duisburg: „Stellen Sie sich vor, Sie über-nehmen ein Einfamilienhaus, in dem vielleicht noch ein oder zwei Personen gelebt haben und die nur noch das Wohnzimmer, die Küche und vielleicht noch das Schlafzimmer beheizt haben. Zieht man dann selber mit einer vierköpfigen Familie dort ein, dann haben die Verbrauchsdaten nicht mehr viel mit dem gemein, was der Vorbesitzer in diesem Gebäude aufgewandt hat.„
Besonders bei kleineren Gebäuden können Verbrauchsausweise ungenau sein. Deshalb dürfen für ältere, unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten nur noch bis zum 30.9.2008 Verbrauchsausweise ausgestellt werden. Danach gibt es für diese Gebäude nur noch Bedarfsaus-weise. Bereits erstellte Verbrauchsausweise sind aber zehn Jahre lang gültig.
Energieberater finden
Energieberater, die einen Energieausweis ausstellen können, findet man im Internet zum Beispiel bei der Deutschen Energie-Agentur (Link s.u.). Für Bedarfsausweise für Ein- oder Zweifamilienhäuser muss man mit Kosten von rund 250 bis 350 Euro rechnen. Verbrauchsausweise gibt es über das Internet auch schon ab 15 Euro. Bei solchen Angeboten gibt der Eigentümer die Daten meistens selbst ein. Dazu Dr. Jörg Albert: „Wenn der Eigentümer die Daten komplett selbst erarbeitet hat, dann muss man vielleicht nicht nur den Energieausweis, sondern auch den Eigentümer beurteilen. Ich will da jetzt nichts Böses unterstellen, aber natürlich ist es möglich dort zu manipulieren." Immerhin kann man es aber erkennen, wenn die Daten vom Eigentümer selbst stammen. Auf der ersten Seite des Ausweises ist dann „Datenerhebung durch den Eigentümer„ angekreuzt.
Gutachten wird bezuschusst
Durch die Pflicht zum Energieausweis sollen Eigentümer angeregt werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Das wird sich bei den stetig steigenden Energiekosten in Zukunft für immer mehr Besitzer lohnen - auch für Vermieter, denn Mieter haben in Zukunft das Recht, den Energieausweis zu sehen, und werden sich eher für „energiesparende Wohnungen„ entscheiden.
Für viele Besitzer würde es sich lohnen, nicht nur einen Energieausweis, sondern gleich ein Energiegutachten erstellen zu lassen. Den Energieausweis gibt es dann oft inklusive, und das ganze ist dann kaum teurer als ein Bedarfsausweis. Denn Energiegutachten werden vom Bund über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Dr. Jörg Albert „Es ist so, dass der Bund über die BAFA einen Zuschuss von 300 Euro gibt, und so in der Größenordnung wird man auch noch einen Eigenanteil zu zahlen haben." Die Kombination der BAFA-Förderung mit der Ausstellung eines Energieausweises war bisher verboten, ist aber seit Mai diesen Jahres erlaubt.