Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Neue Sachverständige vereidigt / Kammerspiegel vom

Neue Sachverständige vereidigt

Dipl.-Ing. Stefan Nippen, Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp und Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.Wirt.Ing.(FH) Jörg Albert

Kammerspiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 17.11.2014
Im Rahmen einer Feierstunde wurden am 25.09.2014 Dr.-Ing. Dipl. Wirt. Ing.(FH) Jörg Albert aus Duisburg und Dipl.-Ing. Univ. Stefan Nippen aus Frechen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom Präsidenten der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, vereidigt. Präsident Bökamp hob hervor, dass beide Sachverständige vor der Sachverständigenkommission der Kammer ihre hohe fachliche Kompetenz und besondere Berufserfahrung nachgewiesen haben.
Dr.-Ing. Jörg Albert wurde für das Sachgebiet „Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden“ vereidigt. Dieses Sachgebiet wurde erst kürzlich eingeführt und ist bisher bundesweit lediglich durch vier vereidigte Sachverständige vertreten, in NRW ist Dr.-Ing. Jörg Albert derzeit der Einzige. Er ist Inhaber eines Ingenieurbüros in Duisburg und insbesondere in den Bereichen der energetischen Planung und Abwicklung von Neubauten und Sanierungen tätig.
Stefan Nippen wurde für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ vereidigt, für diese Fachrichtung (oder ähnliche Sachgebietsbezeichnungen) gibt es in NRW etwa 196 vereidigte Sachverständige. Er ist Geschäftsführer eines Ingenieurbüros in Frechen, und der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Planung und Abwicklung von Wohn- und Gewerbeobjekten im Neubau und Bestand.
Beide Sachverständige werden als Gutachter Gerichten, Versicherungen, der Bauwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und auch privaten Auftraggebern in strittigen Fällen zur Verfügung stehen. Der IK-Bau NRW obliegt als öffentlich-rechtlicher Körperschaft die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Bauwesen, welchen in Zivilprozessen die Aufgabe der fachlichen Unterstützung der Richterschaft zukommt.