Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Energieberatung für Gebäude

Sie wollen Ihr Gebäude sanieren und Energie sparen. Eine umfangreichere Sanierung ist eine komplexe Aufgabe. Es gilt herauszufinden welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollen. Wichtig ist es ebenfalls, die Kosten für eine Sanierung im Voraus abzuschätzen, um einerseits das Budget einzuhalten und andererseits mit den vorhandenen Mittel den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Eine wertvolle Unterstützung bei der Planung Ihrer Sanierung kann eine unabhängige Energieberatung sein.

Aufnahme des Ist-Zustandes

Begutachtung der Fenster

Grundsätzlich ist die Vorgehensweise bei der Aufnahme des Ist-Zustandes bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gleich.

Grundlage für die Ermittlung des Ist Zustandes ist eine ausführliche Begehung des Gebäudes.

Der Energieberater kommt zum Gebäude, das analysiert werden soll. Er untersucht zunächst die Gebäudehülle, d.h. die Beschaffenheit der Dachflächen, der Fenster, der Wände, der Kellerdecken usw.

Bei Wohngebäuden umfasst die Anlagentechnik meist die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung. Bei einigen Gebäuden finden sich zusätzlich Lüftungsanlagen, die ebenfalls untersucht werden.

Ein Nichtwohngebäude ist in der Regel mit einer wesentlich komplexeren Anlagentechnik ausgerüstet. Zusätzlich zu Heizung und Warmwasserbereitung finden sich oft umfangreiche Lüftungs- oder Klimaanlagen. Auch die Beleuchtungseinrichtungen müssen bei einem Nichtwohngebäude in die Beratung einbezogen werden. Deshalb ist es Wichtig, vorab entsprechende Pläne und Dokumentationen bereitzustellen.

Schon bei der Gebäudebegehung sieht der Berater nach auffälligen Schwachstellen des Gebäudes wie besonders ungünstigen Bauteilen, Luftundichtigkeiten oder offenkundige Schwachpunkten in der Anlagentechnik.

Abbildung des Gebäudes im Beraterprogramm

Gebäudemodell

Ausgehend von den Ergebnissen der Gebäudeaufnahme erstellt der Berater mithilfe einer entsprechenden Software ein Rechenmodell für das Gebäude. Als Ergebnis der Berechnungen ergibt sich der Energiebedarf des Gebäudes. Zudem werden die Wärmeverluste der der einzelnen Bauteile des Gebäudes und die Effektivität der Anlagenkomponenten berechnet.

Diese Resultate gehen in einen ausführlichen Beratungsbericht ein. Dieser Bericht enthält zunächst eine ausführliche Darstellung des Ist – Zustandes mit den genannten Daten. Darauf aufbauend ergeben sich geeignete Sanierungsvorschläge für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Für die Sanierungsvorschläge werden die Energieeinsparungen berechnet und insbesondere die Investitionskosten abgeschätzt und bezogen auf die zu erwartenden Energieeinsparungen die Rentabilität berechnet.

Ein heute besonders aktuelles Thema ist der Einsatz regenerativer Energien. Im Rahmen einer Energieberatung untersuchen wir deshalb auch Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien wie Solarthemie, Fotovoltaik, den Einsatz von Wärmepumpen oder Holzheizungen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden zudem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt.

Der Beratungsbericht liefert somit Entscheidungsgrundlagen für die Reihenfolge und den Umfang der Sanierungsmaßnahmen.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Maßnahme Energieeinsparung Investitionskosten in EURO Armortisationszeit
Dämmung der Außenwände 22 % ca. 19.000 13 Jahre
Dämmung der Dachschrägen 16 % ca. 18.000 16 Jahre
Dämmung der Kellerdecke von unten 8 % ca. 4.000 9 Jahre
Erneuerung der Fenster und der Eingangstür 8 % ca. 15.000 22 Jahre
Erneuerung des Heizkessel 14 % ca. 6.500 7 Jahre
Heizkessel + Solarthermieanlage zur Unterstützung des WW-Bereitung 17 % ca. 13.000 18 Jahre
Gesamt 76 % ca. 68.500 13 Jahre

Förderprogramme

Kompass

Ein weiterer Schwerpunkt der Energieberatung ist die Frage nach möglichen Förderprogrammen. Diese bieten die Möglichkeit, die Sanierung eines Gebäudes wirtschaftlicher zu gestalten. Oftmals sind dies die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle).

Erläuterung des Beratungsberichtes

Beratungsgespräch

Der Beratungsbericht ist eine umfangreiche Ausarbeitung mit sehr vielen Informationen. Deshalb lassen wir Sie mit diesem Bericht nicht allein, sondern erläutern ihn in einem persönlichen Abschlussgespräch. Wir besprechen mit Ihnen Verfahren, die zu den Ergebnissen der Bilanzierung führen sowie die Sanierungsmaßnahmen und möglichen Sanierungskonzepte und deren Umsetzung. Die Frage nach möglichen Förderprogrammen ist ein weiterer interessanter Punkt.

Einfamilienhaus während der Sanierung

Die Sanierung eines Gebäudes ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen müssen bauphysikalisch sinnvoll und aufeinander abgestimmt sein. Zudem sind eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen wie z. B. das Niveau des Wärmeschutzes (d.h. die Dämmstärken, die Qualität der Fenster usw.), die Erstellung von Lüftungskonzepten usw. zu beachten.

Wer nicht selbst Fachmann in solchen Fragen ist, kann eine Begleitung einer solchen Sanierung durch einen Sachverständigen gut gebrauchen.

Wenn für eine Sanierung Fördermittel in Anspruch genommen werden, verlangen die Fördermittelgeber – wie z.B. die KfW - oftmals im Rahmen Ihrer Förderprogramme, dass die Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang durch einen Sachverständigen begleitet werden. Dieser Sachverständige muss überwachen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der jeweiligen Programme genügen.

Eine weitergehende Unterstützung kann eine energetische Fachplanung und Baubegleitung liefern. Der Bauherr wird hier besonders bei der Festlegung des angestrebten energetischen Niveaus und der dazu erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beraten. Über die Planung hinaus bieten wir in einer Baubegleitung Unterstützung bei der Ausschreibung der Handwerkerleistungen und bei der Auftragsvergabe.

Im Rahmen einer Baubegleitung können somit die folgenden Punkte bearbeitet werden:

EFH Während der Sanierung

  • Optimierung des Sanierungs-Konzeptes in Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Architekten
  • Erstellung eventuell nötiger Nachweise zur Einwerbung von Fördermitteln.
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Kontaktierung der Handwerker.
  • Auswertung der Angebote und Präsentation beim Bauherrn
  • Überwachung und Abnahme der Bauausführung durch regelmäßige Besuche der Baustelle
  • Abnahme der Sanierungs-Leistungen und ggf. Bestätigung gegenüber Fördermittelgebern
  • Erstellung eines Energieausweises auf Basis des Energiebedarfes

Es ist nicht immer erforderlich, dass alle diese Punkte in eine Sanierungsbegleitung aufgenommen werden. Im einfachen Fall besteht diese Begleitung darin, dass der Sachverständige die notwendigen Unterlagen für ein Förderprogramm erstellt, während der Sanierung die Baustelle besucht und nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Fördermittelgeber bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten antragsgemäß und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Anforderungen ausgeführt wurden.

Wenn Sie Ihre Sanierung über ein Förderprogramm – wie z.B. über die KfW - finanzieren wollen oder Sie allgemein Ihre Sanierung von einem Sachverständigen begleiten lassen wollen, sprechen Sie uns wegen einer Baubegleitung einfach einmal an.

Preisliste (Stand: 07/2012)

Für ein Wohngebäude mit: Gesamtpreis: Abzüglich Fördermittel: Eigenanteil (inkl. MWSt.):
1 bis 2 WE 850,00 EURO (-) 400,00 EURO 450,00 EURO
3 bis 6 WE 1.090,00 EURO (-) 500,00 EURO 590,00 EURO
7 - 15 WE 1.290,00 EURO (-) 500,00 EURO 790,00 EURO
ab 16 WE (gemäß Angebot) . . . . , 00 EURO (-) 500,00 EURO . . . . , 00 EURO

zzgl. Energieausweis (direkt nach der Beratung bis max. 1 Jahr nach der Beratung) 50,00 EURO 00,00 EURO 50,00 EURO
zzgl. Energieausweis (bis max. 3 Jahre nach der Beratung) 100,00 EURO 00,00 EURO 100,00 EURO
zzgl. Stromberatung zur VOB 100,00 EURO 50,00 EURO 50,00 EURO

Für größere Wohngebäude mit mehr als 16 WE und für Einfamilienhäuser mit mehr als 300 m²; Wohnfläche und/oder Schwimmbad, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Preise gelten für den Großraum Ruhrgebiet (DU + 100 km).