Baubegleitung
Die Fördermittelgeber – wie z.B. Die KfW - verlangen oftmals im Rahmen Ihrer Förderprogramme, dass die Sanierungsmaßnahmen – in unterschiedlichem Umfang – durch einen Sachverständigen begleitet werden. Dieser Sachverständige muss überwachen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der genügen.
Im einfachen Fall besteht diese Begleitung darin, dass der Sachverständige die notwendigen Unterlagen zum Kreditantrag erstellt, während der Sanierung die Baustelle besucht und nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Fördermittelgeber bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten antragsgemäß und in Übereinstimmung mit den Anforderungen ausgeführt wurden.
- Optimierung des Sanierungs-Konzeptes in Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Architekten
- Erstellung eventuell nötiger Nachweise zur Einwerbung von Fördermitteln.
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Kontaktierung der Handwerker.
- Auswertung der Angebote und Präsentation beim Bauherrn
- Überwachung und Abnahme der Bauausführung durch regelmäßige Besuche der Baustelle
- Abnahme der Sanierungs-Leistungen und ggf. Bestätigung gegenüber Fördermittelgebern
- Erstellung eines Energieausweises auf Basis des Energiebedarfes
Wenn Sie Ihre Sanierung über die KfW finanzieren wollen oder Sie allgemein Ihre Sanierung von einem Sachverständigen begleiten lassen wollen, sprechen Sie uns wegen einer Baubegleitung einfach einmal an.